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Polizeiobermeister Bernd-Dieter Kraus |
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Im März 1975 stellten zwei Beamte in der Zufahrt zu einer Autobahnraststätte einen unbeleuchteten PKW fest. Bei der Kontrolle des Autos wurden die Beamten aus einem Gebüsch heraus beschossen. Bernd-Dieter Krause wurde dabei tödlich getroffen. Die Täter, zwei 19-jährige Männer, hatten den Wagen zuvor geraubt und waren damit nach Landshut gefahren, wo sie einen Wachtposten der Bundeswehrkaserne überfielen. Sie erbeuteten dessen Pistole und kehrten zurück nach Augsburg. Dort wurden die beiden Beamten auf ihr Auto aufmerksam. Beide Täter versteckten sich in einem Gebüsch, von wo aus sie das Feuer auf die Polizisten eröffneten. POM Kraus wurde vom gleichen Täter erschossen, wie 2011 PHM Mathias Vieth. Bereits im Urteil (von 1975) hieß es : Das Gericht bescheinigt dem Schützen eine erhebliche verbrecherische Energie und betonte, dass eine hohe Haftstrafe gerechtfertigt sei, weil die Polizei das Recht habe, von der Justiz bei der Ausübung ihres Berufs geschützt zu werden. Der Täter habe skrupellos und ohne einen Funken Achtung für das Leben einen Menschen über den Haufen geschossen, der keine Chance zur Gegenwehr hatte.
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Quellen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Toedliche-Schuesse-aus-dem-Hinterhalt-id18100611.html
http://www5.azol.de/online-verlag/blaetterkatalog/AZ/2011/polizei/ |
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