Die nachfolgenden Kriterien für eine Aufnahme auf den Gedenkseiten der
"Officer Down Memorial Page - Central Europe" =
www.odmp.info
lehnen sich in Teilen an die Kriterien der amerikanischen Original-Homepage an,
sind jedoch in Teilbereichen entsprechend europäischer und deutscher Verhältnisse
modifiziert worden.
Die Aufnahmekriterien gelten ab dem 1. Januar 1900.
Für eine Aufnahme muß eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Gewalttaten -
Vollzugsbeamte, die aufgrund von Gewalttaten im Dienst ums Leben gekommen
sind.
- Unfälle -
Vollzugsbeamte, die aufgrund von Unfällen im Dienst oder auf dem Weg zum oder
vom Dienst ums Leben gekommen sind.
- Natürliche Todesursachen -
Vollzugsbeamte, die aufgrund natürlicher Todesursache im Zusammenhang mit
körperlicher Anstrengung oder eines
Stresserlebnisses im Dienst ums Leben
gekommen sind
Beispiele:
- Überanstrengung beim Einsatztraining
- Herzstillstand beim Retten eines Ertrinkenden
- Gesundheitliche Gründe -
Vollzugsbeamte, die aus gesundheitlichen Gründen (Krankheiten, Infektionen,
Verseuchung usw.) ums Leben gekommen sind,
soweit diese Gründe ursächlich mit
der Dienstverrichtung zusammenhängen.
Beispiele:
- Ansteckung mit Hepathitis oder AIDS
- Radioaktive Verseuchung
- Frühere Verletzungen -
Vollzugsbeamte, die aufgrund von früheren Verletzungen, die sie im
Zusammenhang mit der Dienstverrichtung erlitten haben,
und deren Spätfolgen ums
Leben gekommen sind.
- Außerdienstliche Todesfälle -
Vollzugsbeamte, die außerhalb ihrer regulären Dienstzeit ums Leben gekommen
sind.
Hiermit werden die Todesfälle berücksichtigt, die während der
Lebensarbeitszeit, vor Erreichen der Altersgrenze (Pension) eingetreten sind.
- Freitod -
Diese Seiten werden auch an die Kollegen erinnern, die sich selbst getötet
haben. Es werden nicht immer die Gründe genannt.
Die Gründe können vielfältig und unbekannt sein. Das Team ist der einstimmigen Meinung, daß den zurückgebliebenen Freunden
und Kollegen die Möglichkeit
gegeben werden muss, hier trauern zu können.
Definition "Vollzugsbeamter"
Vollzugsbeamte im Sinne dieser Gedenkseite sind alle Personen, die aufgrund
gesetzlicher Vorschriften unmittelbaren Zwang
zur Durchführung hoheitlicher
Aufgaben anwenden dürfen oder - in anderen europäischen Ländern als Deutschland
- vergleichbare Befugnisse haben.
- Militärpolizei -
Den Vollzugsbeamten gleichzusetzen sind Angehörige der Militärpolizei, die in
Friedenszeiten mit vergleichbaren Befugnissen ausgestattet sind.
Eine Aufnahme
von Angehörigen der Militärpolizei erfolgt nicht, wenn sie während eines Krieges
oder eines anderen offiziellen militärischen Konflikts ums Leben gekommen sind.
Stand : 23.06.2009
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