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Volkspolizist Gerhard Gergau |
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Um in die Bundesrepublik zu gelangen, wollte Helmut C. ein Flugzeug entführen. Er überfiel in Leipzig vor einem Ausbildungsgelände der NVA einen Wachposten und entriß ihm die Maschinenpistole. Dann versuchte er zum Flughafen Schkeuditz zu gelangen. Als sich ein Streifenwagen der Volkspolizei näherte, eröffnete Helmut C. das Feuer. Ort des Zwischenfalls: Leipzig, Slevogtstraße Todesursache: erschossen Geboren am 18. Januar 1949, gestorben am 15. Januar 1981 In den späten Abendstunden des 14. Januar 1981 wurde der zur Bewachung am Ausbildungsgelände Wiederitzscher Weg eingesetzter NVA-Posten Jürgen P. überfallen. Der Täter schlug ihn nieder und entriß ihm die Waffe und 60 Schuß Munition. Der Wachposten sagte später aus, er sei von hinten angefallen und zu Boden geschlagen worden. Der Täter habe ihn dann mit der eigenen Waffe bedroht und zur Herausgabe der Munition gezwungen. Sodann mußte er sich mit dem Kopf zur Erde auf den Bauch legen, der Täter drohte zu schießen wenn er sich bewege. Nach 10 Minuten habe er gewagt es aufzustehen und Alarm auszulösen. Wenig später klingelte ein Mann in der Radefelder Straße an mehreren Haustüren und forderte von Anwohnern, die ihm öffneten, mit vorgehaltener Waffe die Herausgabe eines Fahrzeugs. Nach einem Gerangel mit Hausbewohnern gab der Unbekannte mehrere Schüsse in die Luft ab und entfernte sich in Richtung Slevogtstraße. Als er dort einen Funkstreifenwagen auf sich zu kommen sah, eröffnete er sofort das Feuer. Der Volkspolizist Gerhard Gergau wurde tödlich verletzt, sein Kollege Lutz H. schwer. Der Täter ließ die Waffe zurück und flüchtete. Kurz darauf wurde er in einer Seitenstraße entdeckt und festgenommen. Es handelte sich um den 25-jährigen Anlagenfahrer Helmut C. aus Leipzig, der beabsichtigt hatte, mit der Waffe am Flugplatz Schkeuditz ein Flugzeug zu kapern, um in die Bundesrepublik ausgeflogen zu werden. Helmut C. wurde am 19. Juni 1981 durch das Bezirksgericht Leipzig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Aussage des Wachpostens Jürgen P. stellte sich später als falsch heraus. Er war von C. nicht von hinten angegriffen worden, sondern hatte sich von ihm in ein Gespräch verwickeln lassen und C. ermöglicht den Postenbereich zu betreten. Damit aber hatte er die Dienstvorschriften verletzt. Jürgen P. wurde m 8. April 1981 durch das Militärgericht Halle zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt, da er "aufs gröbste gegen bestehende Befehle und Anweisungen" verstoßen habe. (jos. )
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Quellen: http://www.fu-berlin.de/sites/fsed/Opfer_des_DDR-Grenzregimes/Dritte_Mitleidenschaft/Gergau_Gerhard/index.html |
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