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Justizverwaltungsinspektor Johann Lang |
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Zuchthaus Stein, 6. April 1945. Das NS-Regime steht vor dem Zusammenbruch. Um die von der Anstaltsleitung angeordnete Entlassung aller Häftlinge zu verhindern, richten SS, Wehrmacht und Volkssturm ein entsetzliches Massaker an und ermorden 229 Häftlinge und die vier Justizwachebeamten Anstaltsleiter Franz Kodre, Verwaltungsinspektor Johann Lang und die Oberwachtmeister Johann Bölz und Heinrich Lasky. Die Justizwachebeamten, die zuvor die Häftlinge bewaffnen wollten, wurden von einer Wehrmachtseinheit nach einem Pseuydostandverfahren erschossen. In den folgenden Tagen wurden im Stadtgebiet von Krems a. d. Donau und Umgebung ebenfalls Dutzende, bereits freigelassene Häftlinge ermordet. Weitere 61 flüchtige Häftlinge wurde am 7. April auf dem Friedhof von Hadersdorf am Kamp erschossen. Die Gesamtzahl der Opfer ist bis heute unbekannt Vom Volksgerichts Wien erging im August 1946 gegen die Verantwortlichen für dieses Massaker, zum Teil selbst ehemalige Justizwachebeamte, folgendes Urteil: Die Angeklagten Leo P., Alois B., Anton Po., Franz H. und Eduard A. wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet; Karl S., Alois T., Johann D., Karl F. und Franz E. wurden zu lebenslangem Zuchthaus, Karl R. zu 3 Jahren schwerem Kerker verurteilt; Die zu Freiheitsstrafen verurteilten Angeklagten wurden bis spätestens Dezember 1954 begnadigt und aus der Haft entlassen. Die eigentlichen Haupttäter konnten nie belangt werden. Sowohl Kreisleiter Anton Wilthum als auch Gauleiter Jury, die den Befehl zum Massaker und zur Exekution gaben, entzogen sich der gerichtlichen Verfolgung durch Selbstmord Für die Opfer des Massakers wurde 1965 in der Justizanstalt Stein zwei Gedenktafeln enthüllt.
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Quellen: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes |
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