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Gendarmeriekommissar Friedrich Hildebrandt |
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Am 13. November 1923 wurde Gendarmeriekommissar Friedrich Hildebrandt, der Mecklenburg-Schwerinischen Landesgendarmerie, von zwei durch polnische und deutsche Gerichte bereits insgesamt elfmal vorbestraften Wanderarbeitern erschossen. Die Wanderarbeiter hatten mehrere Einbrüche begangen und waren von Kommissar Hildebrandt bereits gestellt worden als er von ihnen auf der Landstraße zwischen Malchow und Nossentin ermordet wurde. Am fünften Jahrestag der Ermordung von Kommissar Friedrich Hildebrandt wurde am 13. November 1928 vom Gendarmerieverein Mecklenburg-Schwerin am Tatort ein Gedenkstein eingeweiht, der sich noch heute an der Landstraße L20/L205 zwischen Malchow und Nossentin befindet. Die beiden Wanderarbeiter die bereits 1926 wegen der von ihnen begangenen Tat vor einem polnischen Gericht in Thorn gestanden hatten, aus Mangel an Beweisen aber freigesprochen wurden, konnten in Deutschland erst 15 Jahre später, im Juni 1941 aufgegriffen werden und wurden anschließend vom Landgericht Rostock verurteilt.
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Quellen:
Keubke, Klaus Ulrich, Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis Heute, Schriften zur Geschichte Mecklenburgs, Band 27 (Atelier für Porträt- und Historienmalerei), Schwerin 2011, S. 77. |
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