Koblenz vom 17.03.10, 11.30 h: Erstmitteilung - 2090 Js 16853/10
Im Rahmen eines anhängigen Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der räuberischen Erpressung gegen fünf Tatverdächtige durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Koblenz heute Morgen die Wohnung eines 43 Jahre alten Beschuldigten in Anhausen, Kreis Neuwied, der dem Rockermilieu zuzuordnen ist. Die Beschuldigten sind verdächtig, im Rotlichtmilieu aktiv zu sein und eine im vorderen Westerwald tätige Prostituierte unter Androhung von Repressalien von einem lukrativen Stellplatz im vorderen Westerwald vertrieben zu haben. Die Durchsuchung fand zeitgleich an sieben Orten statt.
Da es Hinweise darauf gab, dass der Beschuldigte legal über eine Schusswaffe verfügen könnte, sollte die Wohnungseingangstür durch Beamte des SEK Rheinland-Pfalz geöffnet werden. Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse gab der Beschuldigte während des Öffnens der Tür ohne Warnung zwei Schüsse durch die geschlossene Tür ab. Davon traf zumindest 1 Schuss einen Beamten des SEK Rheinland-Pfalz. Dieser hat zwar eine Schutzweste getragen. Da er jedoch seitlich zur Tür gestanden hat, hat der Schuss zunächst den Oberarm durchschlagen und ist sodann im seitlichen Bereich in die Brust eingedrungen.
Trotz des vor Ort befindlichen Notarztes ist der Polizeibeamte so schwer verletzt worden, dass er zeitnah - mit hoher Wahrscheinlichkeit durch inneres Verbluten - verstorben ist.
Der getötete Polizist ist ledig und 42 Jahre alt. Seine Angehörigen werden von Kriseninterventionsteams der Polizei betreut.
Die eingesetzten Polizeibeamten haben den Beschuldigten und seine bei ihm wohnenden Lebensgefährtin ohne Einsatz von Schusswaffen überwältigt und vorläufig festgenommen.
Der Beschuldigte ist Mitglied des Rockerclubs Hells Angels. Das Ermittlungsverfahren, in dem durchsucht wurde, steht allerdings nicht im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Rockerclubs, die zur Zeit stattfinden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Mordes, gestützt auf den Haftgrund Fluchtgefahr gegen den Beschuldigten stellen und die Vorführung des Beschuldigten beim Amtsgericht veranlassen.