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VP-Wachtmeister Heinz Janello Deutschland












Wir trauern um

VP-Wachtmeister
Heinz Janello

Thüringen - Deutsche Grenzpolizei - DDR -



Todesursache erschossen
Todestag 2. März 1951
Alter 19 Jahre
Dienstjahre unbekannt
Waffe --



Geboren am 21. Dezember 1931 in Rogainen (Ostpreußen), gestorben am 2. März 1951


Wachtmeister Werner Schmidt und sein Kollege Heinz Janello wurden am 2. März 1951 auf westdeutschen Gebiet von einer
amerikanischen Militärstreife erschossen. Die FDJ-Zeitung „Junge Welt“ behauptete noch 1981 unter der Überschrift
„Gefallen für den Frieden“ anläßlich des 20. Jahrestages „der Maßnahmen vom 13. August 1961“, Schmidt sei seinerzeit
überfallen und „auf westdeutsches Territorium verschleppt“ worden, wo man ihn „bestialisch ermordet“ habe.

Wachtmeister Janello entstammte einer kinderreichen Landarbeiterfamilie, die nach Kriegsende aus Ostpreußen geflüchtet
war und sich in Mühlhausen niedergelassen hatte. Er war Mitglied der FDJ und der Deutsch Sowjetischen
Freundschaftsgesellschaft (DSF). Bis zum Eintritt in die Volkspolizei im Jahr 1950 hatte er bei einem Bauern gearbeitet,
um zum Lebensunterhalt seiner Familie beizutragen. Erst bei der Volkspolizei erhielt er eine politische Schulung.
„Seine Einstellung zur neuen demokratischen Ordnung war stets positiv", hieß es in einem dienstlichen Nachruf.

Über das, was am Abend des 2. März 1951 an der innerdeutschen Grenze bei Obersuhl geschah, sind verschiedene Versionen
überliefert. Nach der ersten "Spitzenmeldung" der Volkspolizeigrenzkompanie Gerstungen wurden die beiden Streifenposten
Wachtmeister Schmidt und Wachtmeister Heinz Janello am 2. März 1951 gegen 20.30 Uhr von amerikanischen Soldaten erschossen.
Die beiden Volkspolizisten gehörten zur Streife IV des Kommandos Untersuhl. Sie hatten sich in das erste Haus in Obersuhl
begeben, das auf der westlichen Seite der innerdeutschen Grenze lag. Das hätten amerikanische Soldaten beobachtet, die sie
daraufhin aus dem Haus holten. Weiter hieß es in der Volkspolizeimeldung: „Vor dem Haus soll sich angeblich einer der
VP-Angehörigen, VP.-Wm. Janello zur Wehr gesetzt haben. Daraufhin wurde von den Amerikanern geschossen. VP.-Wm Schmidt
wurde sofort durch Kopfschuß getötet. WP.Wm. Janello durch Brustschuß schwer verletzt und zum Bürgermeisteramt in Obersuhl
gebracht, wo er verschied." Diese Information stammte von einem westdeutschen Zollbeamten, mit dem Volkspolizeikommandoleiter
Kunze aus Untersuhl am Morgen nach dem Zwischenfall Kontakt aufgenommen hatte. Dieser Zöllner zeigte ihm eine abgeschossene
Gewehrhülse als Beweis, daß auch durch einen der beiden Volkspolizisten geschossen worden sei. Die Eintragung der beiden
Todesfälle in das Standesamtsregister Obersuhl wurde von George P. Moore, US Squadron Hersfeld, 24. Constabulary unterzeichnet.

Während die DDR-Medien das Geschehene als Mord anprangerten berichtete die Cuxhavener Zeitung am 15. März 1951: „Die US-Armee
in Frankfurt gab folgendes Untersuchungsergebnis über den Zwischenfall bekannt: Danach stellte eine Patrouille der amerikanischen
Grenzpolizei am 2.3. zwei Volkspolizisten in der Stadt Obersuhl. Als der eine Volkspolizist seine Waffe zog, wurde er von einem
amerikanischen Grenzpolizisten erschossen, der andere wurde beim Fluchtversuch schwer verwundet. Seine Leiche wurde später von
einer Patrouille auf hessischem Gebiet entdeckt.“ Das Informationsamt der Sowjetzone habe hingegen behauptet, „daß in beiden
Fällen die Volkspolizisten auf dem Gebiet der Sowjetzone beschossen und dann auf hessisches Gebiet geschleppt worden seien.“
Über zehn Jahre nach dem Vorfall wurde zwischen dem 13. und 16. September 1963 an der DDR-Grenze bei Untersuhl ein nach Westen
ausgerichtetes Propagandaschild aufgestellt, auf dem es zu den Todesfällen Schmidt und Janello hieß, diese seien von
"amerikanischen Söldnern" ermordet worden und: "Die Mörder werden ihrer gerechten Strafe nicht entgehen." Die Oberfinanzdirektion
Frankfurt (Main) hielt es daraufhin für angebracht, ihre Grenzaufsichtsbeamten über den „tatsächlichen Sachverhalt“ zu informieren,
damit Fragen von Grenzbesuchern "richtig beantwortet werden können". In dem Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main wurde
zu dem Zwischenfall vom März 1951 erklärt, Schmidt und Janello hätten häufiger eine Telefonistin in einem grenznahen Gebäude besuchten.
Dort gab es eine alte Telefonverbindung nach Obersuhl (Westdeutschland). Als eine Streife der US-Constabulary das Haus betrat um
einen dort wohnenden Mann, der der Spionage verdächtig war, festzunehmen, hätten die beiden Grenzer zu ihren abgelegten Waffen gegriffen,
"worauf die US-Constabulary sofort das Feuer eröffnete".

Zwei weitere Version des Zwischenfalls verbreitete die Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) in ihrer Ausgabe vom 4. März 2011.
Der damalige Mieter einer Wohnung in dem Obersuhler Haus an der Grenze, Erich Eisenberg, habe im Dezember 1989 bei einer Befragung
durch den Obersuhler Bürgermeister zu Protokoll gegeben, „die Vopos seien nur dieses eine Mal bei ihm aufgetaucht, hätten sich
aufwärmen und eine Zigarette rauchen wollen. Sie seien kaum in der Wohnung gewesen, da hätten die Amerikaner die Tür eingetreten
und sie gefangennehmen wollen. Die Vopos hätten versucht zu fliehen, da sei geschossen worden. Ein Vopo sei im Hausflur gestorben,
der andere auf der Straße. Vorher sei nie ein Soldat der DDR oder der US-Truppen in seiner Wohnung gewesen.“ In der gleichen Ausgabe
wird von den Erinnerungen des damaligen DDR-Kriminalpolizisten Erich Timm berichtet, dem damals die Ermittlungen auf höhere Anweisung
entzogen worden waren. Der Besitzer des Hauses Auweg 43 mit Namen Gliem habe sich im Obergeschoßs des Hauses aufgehalten, als er gegen
20 Uhr erst einen Schuss im Hausflur, danach mehrere Schüsse auf der Straße hörte. „Als er dann nachgesehen habe, habe er einen der
Vopos tot im Hausflur liegen sehen, der andere sei draußen angeschossen worden und weitergelaufen. Er habe sich noch in Richtung der
Dorfmitte bis vor das Bürgermeisteramt geschleppt, wo er trotz erster Hilfe durch einen dort wohnenden Arzt verstarb.“ Wer auf
amerikanischer Seite geschossen hatte, habe Gliem nicht gesehen. Jedoch seien weder die Anwesenheit von Volkspolizisten noch von
Amerikanern in dem Haus „ungewöhnlich gewesen. Gliem habe vermutet, sie hätten dort eine Art von Handel betrieben.“

Am 3. März 1951 um 16.00 Uhr wurden die beiden Leichen an der Grenze von einem amerikanischen Kommando der Volkspolizei übergeben.
Die am 4. März in Eisenach angefertigten Obduktionsprotokolle enthielten die Angaben, daß Heinz Janello von einem Geschoß getötet
wurde, dessen Kaliber zwischen 7 und 8 mm gelegen hat. Es habe in der linken Rückenseite den Körper getroffen und sei in der linken
vorderen Brustseite wieder ausgetreten. Eine zweite Verletzung rührte von einem Streifschuß her, der Janello in der linken
Lendengegend getroffen hatte.
(Recherchen: jos.,MP, St.A.; Autor: jos.)


Bildquelle: BStU
Ort des Zwischenfalls: Obersuhl
Todesursache: erschossen

Quellen:
http://www.fu-berlin.de/sites/fsed/Opfer_des_DDR-Grenzregimes/Todesfaelle-im-Grenzdien/Janello_Heinz/index.html
Deutschland




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